
| Das nationale Umweltrecht wird heute in entscheidendem Ausmaß durch die Umsetzung von internationalen Abkommen sowie von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften bestimmt. Einzelne Umweltbestimmungen existieren bereits seit Jahrhunderten (z.B. wichtige Elemente des Wasserrechts), die meisten sind erst in jüngerer Zeit, insbesondere seit Beginn der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts, hinzugekommen. Die Ausrichtung nach Umweltmedien (z.B. Abfallrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht) bewirkt ein komplexes Rechtsgefüge von unterschiedlichen Planungsinstrumenten, Genehmigungs- und Überwachungstatbeständen. In Abhängigkeit von Bedeutung und Gegenstand der Rechtsmaterie werden umweltrechtliche Vorschriften sowohl von der Europäischen Gemeinschaft als auch vom Bund sowie von den Ländern, aber auch von den Kommunen erlassen. Die Zusammenführung der vielfältigen umweltrechtlichen Bestimmungen in einem Umweltgesetzbuch konnte bisher noch nicht erreicht werden. Um das Umweltgesetzbuch auf eine gesicherte verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen, ist zunächst eine Grundgesetzänderung erforderlich. Deshalb wird die Realisierung der Vereinfachung und Harmonisierung des Umweltrechts noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die folgende Grafik zeigt, dass das Umweltrecht vergleichsweise stark hierarchisch gegliedert ist und von oben nach unten gegeben wird. |
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EU (Generaldirektion Umwelt)
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Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Ueckermünde |
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Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock |
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Landkreise (Umweltämter u.a.m) |
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Gemeinden |
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* Die Gewässer erster Ordnung unterteilen sich in Bundeswasserstraßen und in Landesgewässer. Diese sind in Gesetzen (z.B. Landeswassergesetz) einzeln benannt und aufgeführt. Alle anderen Gewässer sind sogenannte Gewässer zweiter Ordnung. |
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Bund (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) |
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Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern |
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Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern (AfRL VP) |
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Regionaler Planungsverband Vorpommern (RPV VP) |
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Gemeinden |
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Staatsaufbau |
Aufgabe |
Zuständigkeit |
Planungsinstrumente |
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Land (National) |
Landesraumpolitik |
Zentrale |
Konzeption der Raumbewirtschaftung |
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Kontrolle und Aufsicht
der Umsetzung staatlicher |
Regierungsverwaltungen |
Programme der |
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Woiwodschaften |
Raumbewirtschaftung Regionalplanung |
Selbstverwaltungen (Sejmik und Vorstand) |
Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft
Raumbewirtschaftungsplan der |
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Kreise |
Gemeindeübergreifende |
Selbstverwaltungen |
nicht bindende |
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Gemeinden |
Raumbewirtschaftung Bauleitplanung |
Selbstverwaltungen (Rat und Verwaltung) |
Programm der Entwicklung und der
Studie der Rahmenbedingungen und Örtliche Raumbewirtschaftungspläne |